Ferienwohnungen Müller & Harmel Friedrichskoog

AGBs

Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen

Lieber Gast,

die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Beherbergungsvertrages, der zwischen Ihnen und uns, Ihrem Beherbergungsbetrieb, im  folgenden „BHB“ genannt, zu Stande kommt.

Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch.

1. Abschluß des Beherbergungsvertrages

1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann,bietet der Gast dem BHB den Abschluß eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.

1.2. Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der Buchungsbestätigung durch den BHB oder, falls eine Buchungsbestätigung zeitlich nicht mehr möglich war, mit der Bereitstellung der Unterkunftsleistung durch den BHB zu Stande.

1.3. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen. Der Anmelder versichert, für die mit angemeldeten Personen bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein. Er erkennt auch für die durch ihn mit angemeldeten Personen diese Gastaufnahmebedingungen an.

2. Reservierungen

2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Anmelder/Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen,sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Ist eine solche Vereinbarungnicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1. und 1.2. grundsätzlich zu einem für den BHB und den Anmelder/Gast rechtsverbindlichen Vertrag.

2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Anmelder/Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt den BHB zu benachrichtigen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht.

2.3. Wandelt der Anmelder/Gast die unverbindliche Reservierung in eine verbindliche Buchung so gilt Ziff. 1.2. entsprechend.

3. Preise/Leistungen

3.1. Die im Angebot des BHB angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person und Nacht (bei Ferienwohnungen und – häusern pro Unterkunft und Nacht).

3.2. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt bzw. Unterkunftsverzeichnis und Online-Angebot des BHB.

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Seite 2, Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen

4. Rücktritt

4.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises, einschließlich des evtl. Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

4.2. Nach der Rechtsprechung kann der BHB folgende Gebühren verlangen (in Prozent des vereinbarten Gesamtpreises):

– bis 31. Tag vor Anreise: 10% des Reisepreises, mindestens EUR 25,–

– bis 22. Tag vor Anreise: 20% des Reisepreises, mindestens EUR 25,–

– bis 14. Tag vor Anreise: 40% des Reisepreises, mindestens EUR 25,–

– bis 8. Tag vor Anreise: 50% des Reisepreises, mindestens EUR 50,–

– ab 7. Tag vor Anreise: 80% des Reisepreises, mindestens EUR 50,–

4.3. Der BHB empfiehlt ausdrücklich den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.

4.4. Die Rücktrittserklärung ist direkt an den Beherbergungsbetrieb zu richten. Sie sollte im Interesse des Anmelders/Gastes schriftlich erfolgen.

5. Bezahlung

5.1. Der gesamte Aufenthaltspreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist am Tage der Abreise beim BHB direkt zu zahlen, soweit nichts anderes, z.B. eine Kaution oder Anzahlung, vereinbart ist.

5.2. Der BHB kann bei Aufenthalten von mehr als einer Woche eine Zwischenabrechnung erstellen, welche sofort zur Zahlung fällig ist.

6. Haftung des BHB

6.1. Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Gastes von BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der BHB für einem dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

6.2. Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Gästeführungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

6.3. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.

7. Reklamationen

7.1. Soweit Beanstandungen auftreten, hat sich der Gast zunächst an den BHB zu richten.

7.2. Unterbleibt eine sofortige Mängelanzeige schuldhaft, sind Ansprüche gegen den BHB ausgeschlossen.

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Seite 3, Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen

8. Gerichtsstand

8.1. Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen den BHB ist ausschließlich der Sitz des BHB.

8.2. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des BHB der Sitz des BHB vereinbart.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

9.1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.